Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
06.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Termine
15.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.05.2009
11.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.03.2014
Termine
16.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2009 bis zum 31.12.2009
08.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.04.2010
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2009
Sonstiges
22.10.2009
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.06.2009
Eröffnungen
16.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
05.12.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006